Anwohner einer innerörtlichen Straße mit der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km /h hatten selbst gebastelte Tempo-30 Schilder aufgestellt. Die Schilder zeigten die 30 in einem rot-grün umrandeten runden Schild, darunter waren 5 laufenden Kinder als Schattenbilder und das Wort „freiwillig“ zu sehen.
Das Landratsamt forderte die Betroffenen auf, die Schilder wegen Verwechslungsgefahr zu entfernen, gegen den Bescheid klagten die Betroffenen im Eilverfahren.
Das VG Freiburg entschied, dass die Schilder zu entfernen seien.
Die Gestaltung ermögliche es nicht, auf den ersten Blick zu erkennen, dass es sich um private Schilder handele. Die runde Form, die Größe und die Verwendung der Farbe rot mache eine Verwechslung möglich, insbesondere auch bei fremdsprachigen Fahrern, die das Wort freiwillig unter Umständen nicht kennen.
Es sei auch zu berücksichtigen, dass Fahrerassistenzsysteme von Fahrzeugen des Landratsamtes Tempo 30 anzeigten.
Es sei daher die Gefahr gegeben, dass unterschiedliche Tempi gefahren würden, was ein Sicherheitsrisiko darstelle, und die Leichtigkeit des Verkehres beeinflusse.
Hinweis: Es handelt sich um eine Entscheidung im Eilverfahren, eine Hauptsacheentscheidung steht noch aus